Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 511/12 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" zwischen "In der Wink" und "An der Landwehr" parken auf dem Gehweg nach dem Zeichen 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in dem Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5451 2024 Die Vorlage OF 511/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um den Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 13.10.2023, OI 36 entstanden aus Vorlage: OF 441/12 vom 29.09.2023 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L 3019 mit der Straße Am Weißkirchener Berg zum Sportplatz des FC Kalbach in "Zum Gickelhahn" zu benennen, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends") Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse Am Hopfenbrunnen 51 behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nordnordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 442/12 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an vier möglichen Standorten (U-Bahn Station Riedberg, Riedbergplatz, Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" und Park und Ride Station Kalbach unter Beteiligung des OBR 10) Leihräder aufzustellen. Begründung: Mit der ST 1757 vom 17.08.2023 teilt der Magistrat mit, "dass die Deutsche Bahn (DB) das Produkt "Call a Bike" nur noch in Stadtteilen generell anbietet, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann". Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung steht, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 442/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4897 2023 Die Vorlage OF 442/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: U-Bahn-Station "Riedberg" Riedbergplatz Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station Kalbach (unter Beteiligung des Ortsbeirates 10)" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 366/12 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine landschaftsverträgliche Beleuchtung entlang des Wirtschaftsweges parallel zur L3019 von der Sportanlage des FC Kalbach vorbei an der Kleintierzuchtanlage bis hin zur Lichtsignalanlage am Übergang zur Straße "Am Weißkirchner Berg" errichtet werden kann. Begründung: In den Abendstunden, an denen zahlreiche Trainingseinheiten der Jugendmannschaften des FC Kalbach stattfinden, kommen die Kinder und Jugendlichen bisher fußläufig oder per Fahrrad nur im Dunklen zur Sportanlage, da keinerlei Beleuchtung auf dem Weg vorhanden ist. Das Gleiche gilt auch für die Besucher*innen bzw. Nutzer*innen der Kleingärten und des Kleintierzuchtverein Kalbach. Dies stellt aufgrund der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine unnötige Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für die Fußgänger*innen/Fahrradfahrer*innen dar. Der Wirtschaftsweg ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und birgt in sich schon ein großes Gefahrenpotential. Auch ein Ausweichen vor den entgegenkommenden Autos ist aufgrund der geringen Breite des Weges kaum möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2022, OF 305/12 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt "Am Weißkirchner Berg"/"Am Hopfenbrunnen" in Höhe des Hauses "Am Weißkirchner Berg" 21 (s. Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße "Am Hopfenbrunnen" in die Straße "Am Weißkirchner Berg" zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße "Am Weißkirchner Berg" ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße "Am Weißkirchner Berg". Dies stellt für Radfahrer*innen und entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 305/12 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4893 2023 Die Vorlage OF 305/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 306/12 Betreff: Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingezeichnete Parkbucht an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Weißkirchener Berg zu verlegen. Begründung: Die Straßen-Einmündung, Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg, ist für Rad- und Autofahrer eine gefährliche Stelle. Am Ende der Straße, Am Hopfenbrunnen, ist eine Parkbucht eingezeichnet, die sich zu nahe an der Kreuzung Weißkirchener Berg befindet. Die abbiegenden Fahrzeuge, sowohl vom Hopfenbrunnen in den Weißkirchener Berg, als auch die abbiegenden Fahrzeuge vom Weißkirchener Berg in die Straße Am Hopfenbrunnen, haben hier durch parkende Pkw keine sichere Sicht in die jeweilige Straße. Bürger berichten, daß es an dieser Kreuzung durch abbiegende Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 306/12 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4894 2023 Die Vorlage OF 306/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin soll geprüft und berichtet werden, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), möglich ist, Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken, Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst werden und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. oder ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümer:innen) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Punkt #3 die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchten wir aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2022, OF 179/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durchgängig in ganzer Breite für Fußgänger:innen nutzbar zu machen und ihn besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern 1. durch Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. indem Straßenschilder versetzt, zusammengefasst an Hausfassaden angebracht werden und 3. durch die Erhöhung der Bordsteinkanten zur Sicherung gegen leichtes Überfahren durch Kraftfahrzeuge. Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Probleme nachhaltig lösen lassen und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die genannten Maßnahmen ermöglichen es, die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, die Verkehrsprobleme noch dauerhafter zu lösen und sollte daher geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 153/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 92/12 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme ST 1103 vom 17.05.2021 führt der Magistrat aus, dass u. A. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 742 2021 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 622/12 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o.Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Begründung: Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6595 2020 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 607/12 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie die Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park&Ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach" - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee / Ernst-Abbe-Straße / Otto-Schott-Straße) - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8) Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, so dass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2020 Die Vorlage OF 607/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 593/12 Betreff: Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund Die Ortsvorsteherin wird gebeten in der Straße "Im Wiesengrund" einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit in oben genannter Straße sein. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Da noch ein Ortstermin bezüglich der Einfahrt in die Straße "Am Hopfenbrunnen" aussteht, können diese beiden Termine auch gerne zusammengelegt werden, da die jeweiligen Orte in direkter Nachbarschaft liegen. Begründung: Vor einiger Zeit wurde in dieser Straße ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 593/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 510/12 Betreff: Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Mit der ST 1395 vom 30.07.2018 wurde an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg ein Parkwinkel zugesagt und vor kurzem auch angebracht. Dieser hat die Situation allerdings nicht verbessert, eventuell sogar verschlechtert, da die Autos nun noch näher an der Kreuzung parken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten einen Ortstermin abzustimmen um die Situation vor Ort zu begutachten. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5516 2019 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 1395 vom 30.07.2018 zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4924 2019 Die Vorlage OF 469/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 403/12 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen", welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 25.1.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Mo-Fr) bzw. nachts (Sa-So) von den Linien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2019 Die Vorlage OF 403/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 291/12 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, die drei fehlenden Bäume am Parkplatz am Friedhof in Kalbach (gegenüber dem Haupteingang) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße "Am Hopfenbrunnen" sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertig gestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch freigehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3024 2018 Die Vorlage OF 291/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2018, OF 292/12 Betreff: Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße "Am Hopfenbrunnen" vor der Einmündung in die Straße "Am Weißkirchener Berg" die 5-Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße "Am Hopfenbrunnen" einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung "Am Weißkirchener Berg" ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3025 2018 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 63/12 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teilen des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die für den Ausbau notwendigen, beiden Fahrspuren werden im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches uns bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und einer südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 m von der A5 vom derzeitigen Verlauf der A5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Am Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 m. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nichtlineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10% (14m) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der A5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der A5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der A5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da uns keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 60 2016 Die Vorlage OF 63/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2016, OF 520/12 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach, zwischen den Brückenbauwerken 9 und 11 aufzunehmen. Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 -Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach- in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840 der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr. 10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen sehr attraktiv ist. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4979 2016 Die Vorlage OF 520/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 475/12 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt aufzufordern, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wieder herzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke-Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der ST 282 vom 20.02.2015 entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z.B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4500 2015 Die Vorlage OF 475/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 454/12 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 (ST 130) haben Sie der Anregung des Ortsbeirats (OM 1694 vom 2.11.2012) zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze am Friedhof entsprochen und eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. In der 31. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hat Herr Stadtrat Stefan Majer am 26.6.2014 den Baubeginn für die Parkplätze für den Oktober 2014 angekündigt. Der Ortsbeirat hoffte, dass zumindest mit der in diesem Jahr begonnenen umfangreichen Erneuerung der Straße Am Hopfenbrunnen, auch endlich mit dem Bau der Parkplätze begonnen wird. Leider mussten wir erfahren, dass zwar eine Grunderneuerung der Straße erfolgt, die Parkplätze aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden können. Auch wenn es Gründe für die erneute Verzögerung geben mag, den Bürgerinnen und Bürgern wird dieses Verwaltungshandeln nicht erklärbar sein. Es entsteht unzweifelhaft der Eindruck, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist die verhältnismäßig kleinen Bauarbeiten intern zu koordinieren. Der Ortsbeirat bittet Sie zu prüfen, ob es doch möglich ist beide Maßnahmen zusammen auszuführen, damit nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht erneut weitere Baumaßnahmen begonnen werden müssen, zumal die Arbeiten für die Parkplätze nicht erheblich sind und aus Sicht des Ortsbeirats leicht gemeinsam ausgeführt werden können. Auch bitten wir zu bedenken, dass die Arbeiten praktisch unter dem Wohnzimmerfenster des Oberbürgermeisters stattfinden und schon deshalb auf ein positives Verwaltungshandeln Wert gelegt werden sollte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 454/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Schreibens gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 332/12 Betreff: Ertüchtigung der Straße "In der Wink" Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße "In der Wink" zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren und einen Gehweg einzurichten. Aufgrund der begrenzten Verkehrsfläche sind dabei mögliche Veränderungen der Verkehrsführung (z.B. Einrichtungsverkehr) zu berücksichtigen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde bereits mit der OM 2793 vom 28.11.2008 einstimmig vom Ortsbeirat gefordert. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 217 vom 27.01.2009 mit Bezug auf eine ablehnende Haltung bei Anwohnern ab. Der Ortsbeirat greift den Sachverhalt erneut auf, da aktuell nicht nur Straßenschäden vorhanden sind, die es zu beseitigen gilt, sondern auch eine zunehmende Benutzung der Straße "In der Wink" feststellbar ist. In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße "In der Wink" verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2014 Die Vorlage OF 332/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 298/12 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereit zu stellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600/2006 vom 3.11.2006) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.5.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach/Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10. 2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereit zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2658 2013 Die Vorlage OF 298/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2013, OF 262/12 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße "Zum Bergwerk", die Treppen "An der Wellenburg" und "Am Schlittenberg", der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der "Kalbacher Hauptstraße" und die Ecke "Kalbacher Hauptstraße"/"Lange Meile" genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrem Vertrag erfüllen bzw. ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2013 Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2013, OF 235/12 Betreff: Wo und bis wann entstehen Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, bis wann durch welchen Träger in Kalbach mit der Schaffung von Kitaplätzen für Unter-Dreijährige (U3-Plätze) zu rechnen ist. Begründung: Kalbach ist einer der wenigen Stadtteile Frankfurts, die bislang keine U3-Plätze anbieten können. Mehrere Projekte befinden sich derzeit in der Planung oder im Bau, so z. B. die Sanierung der evangelischen Kita Krambambuli, die Nutzung der Liegenschaft Zum Bergwerk 6 (ehemaliger Nahkauf), aber auch die Einrichtung einer Krippe des VzF e. V. in einer Reitanlage. Während teilweise frühzeitig über den Beginn von Projekten öffentlich informiert wird, bleibt, bedingt durch verwaltungsinterne, politische aber auch bauliche Schritte, der Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen für nicht am Verfahren direkt Beteiligte oftmals unbekannt. Nicht zuletzt aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem 1. August 2013 häufen sich bei den Mitgliedern des Ortsbeirats die Anfragen von Bürgern danach, wann und wo eine Anmeldung ihrer Kinder erfolgen kann. Der Ortsbeirat möchte, nicht zuletzt um gegenüber den interessierten Bürgern handlungs- bzw. auskunftsfähig zu sein, über die Planungsstände sämtlicher Projekte in Kalbach detailliert informiert sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2013 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2012, OF 189/12 Betreff: Verlängerung der Buslinie 28 ins Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Buslinie 28 von Harheim kommend über die Endhaltestelle "Am Hopfenbrunnen" hinaus verlängert werden kann und künftig mit einer weiteren Haltestelle am Sportplatz Riedberg und an der Krebsmühle direkt ins Nordwestzentrum fährt. Begründung: Mit der Weiterentwicklung des Baugebietes Riedberg, damit einer immer besseren Auslastung der Buslinie 29 und vor dem Hintergrund der seit geraumer Zeit geänderten Streckenführung erscheint es sinnvoll, dass die Linie 28 nicht mehr in Kalbach sondern im Nordwestzentrum endet. Traffiq bietet über www.mitmachen.traffiq.de eine Plattform für Vorschläge neuer Haltestellen zur Verbesserung des ÖPNV. Mit großer Mehrheit ist dort ein Votum zugunsten einer Haltestelle Krebsmühle erkennbar. Mit diesem Antrag kann wieder eine schnellere Verbindung von Harheim und Bonames über Kalbach ohne Umsteigenotwendigkeiten unter Einbeziehung des Umfrageergebnisses in das Nordwestzentrum erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1776 2012 Die Vorlage OF 189/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Buslinie 28 von Harheim kommend über die Endhaltestelle Am Hopfenbrunnen hinaus verlängert werden kann, sodass der Bus direkt zum Nordwestzentrum fährt." Begründung: "Mit der Weiterentwicklung des Baugebietes Riedberg, damit einer immer besseren Auslastung der Buslinie 29 und vor dem Hintergrund der seit geraumer Zeit geänderten Streckenführung erscheint es sinnvoll, dass die Linie 28 nicht mehr in Kalbach sondern im Nordwestzentrum endet. Mit diesem Antrag kann wieder eine schnellere Verbindung von Harheim und Bonames über Kalbach ohne Umsteigenotwendigkeiten zum Nordwestzentrum erreicht werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2012, OF 87/12 Betreff: Fußgängerüberweg über die Straße "Am Weißkirchener Berg" schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße "Am Weißkirchener Berg" einen Fußgängerüberweg zwischen der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" und der "Bachstraße" anlegen zu lassen. Dieser sollte in gleicher Weise wie der Fußgängerüberweg im Bereich der Straßen "Schwalbenweg" und "Am Hopfenbrunnen" markiert und beschildert werden. Begründung: Die Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern, aber auch von vielen Erwachsenen genutzt. Ein großer Teil von ihnen muss zum Erreichen der jeweiligen Haltestelle die Straße "Am Weißkirchener Berg" queren. Daher sollte aus Sicherheitsgründen ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2012 Die Vorlage OF 87/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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